Donnerstag 17.05.2012

Auto & Flotte

MARKETING | 18.08.2010

Opel hält an "lebenslanger" Garantie fest

Der Autohersteller Opel will an seiner Werbung für eine "lebenslange Garantie" festhalten und keine Unterlassungserklärung abgeben. Nun müssen voraussichtlich die Gerichte entscheiden.

Was heißt lebenslang? Der Streit um die Unendlichkeitsschleife geht vor Gericht. Fotos: Opel

Was heißt lebenslang? Der Streit um die Unendlichkeitsschleife geht vor Gericht.

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Mit ungewöhnlich scharfen Worten hatte die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg die aktuelle Opel-Werbekampagne als "vollmundiges Versprechen" und "Lüge" bezeichnet. Der Automobilhersteller bekam eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen Irreführung der Verbraucher an den Rüsselsheimer Unternehmenssitz geschickt.

Am Freitag endet die Unterzeichnungsfrist, doch schon heute reagierte Opel und wies die Kritik der Wettbewerbshüter zurück: "Die Garantie ist zeitlich nicht limitiert", heißt es in einer Erklärung des Unternehmens.

Zeitlich unbegrenzt oder nicht


Die von den Wettbewerbshütern beanstandete Begrenzung der Garantie auf 160.000 Kilometer Laufleistung sei im Automobilgeschäft üblich. "Diese deckt die durchschnittliche achtjährige Haltedauer eines Fahrzeugs durch den Erstbesitzer bei weitem ab", schreibt Opel.

Am 5. August hatte der Hersteller die Werbekampagne für eine "lebenslange Garantie" für Neuwagen gestartet. "Die positive und intensive Diskussion bestätigt, dass dies das richtige Angebot zur richtigen Zeit ist", erklärt das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme zur Abmahnung der Wettbewerbszentrale. "Wir werden dieses neue Garantieprogramm unseren Kunden weiterhin unverändert und wie versprochen anbieten."

Die Bad Homburger Wettbewerbszentrale, eine unabhängige Selbsthilfeorganisation der deutschen Wirtschaft in der unter anderem sämtliche Industrie- und Handelskammern Mitglied sind, hatte für diesen Fall bereits eine gerichtliche Klärung des Werbeversprechens angedroht.

"Wir werden die juristische Stellungnahme von Opel abwarten und prüfen", erklärt Dr. Andreas Ottofüllig von der Wettbewerbszentrale gegenüber derhandel.de.  "Aller Voraussicht nach werden wir die Unterlassung dann in der nächsten Woche gerichtlich geltend machen".

Hanno Bender

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