Donnerstag 17.05.2012

Finanzen & Karriere

ARBEITSRECHT | 30.04.2009

Neckermann muss Lohn nachzahlen

Das Frankfurter Versandhaus hat freiwillige Zulagen mit einer Tariflohnerhöhung verrechnet. Die Arbeitsrichter störten sich daran, dass der Betriebsrat nicht eingeschaltet wurde. 

Foto: Neckermann.de

Lohnentscheidungen nicht ohne den Betriebsrat: Neckermann in Frankfurt

+

Unternehmen dürfen eine tarifliche Lohnerhöhung nicht einfach mit freiwilligen Zulagen verrechnen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden, meldet die "Frankfurter Neue Presse". Die Richter gaben damit den Klagen von 20 Mitarbeitern des Versandhauses Neckermann statt und verurteilten das Unternehmen zu entsprechenden Lohnnachzahlungen.

Um die anstehende Tariflohnerhöhung nicht an die Mitarbeiter weitergeben zu müssen hatte Neckermann sie mit freiwillig gewährten Zulagen verrechnet. So bekamen die Arbeitnehmer trotz Lohnerhöhung im Endeffekt den gleichen Betrag gezahlt.

Betriebsrat muss gehört werden


Das Gericht störte sich im Urteil vor allem an der Tatsache, dass der Betriebsrat nicht eingeschaltet wurde: Weil mit der Verrechnung die Höhe des Gehalts und damit direkte Belange der Arbeitnehmer betroffen sei, müsse die Arbeitnehmervertretung grundsätzlich einbezogen werden, so die Frankfurter Richter.
(AZ 8 Ca 8384/08)

Sybille Wilhelm

Anzeige

 


Diesen Artikel verlinken:

Impressum | Datenschutz | Kontakt

Copyright: Deutscher Fachverlag GmbH; Anregungen & Kommentare an info@derhandel.de
Credits: Konzept & Layout SamArt Gbr
Credits: Konzept, Projektmanagement, Programmierung und technische Realisation dfv Internet-Service

Anzeige

 

Anzeige

 

Printausgabe

Der Handel Ausgabe 5/2012

Die neue Ausgabe vom Wirtschaftsmagazin Der Handel ist erschienen!

zum Inhalt »
Infos zum Abo »

 

Frage des Tages

Entlassungswelle bei Neckermann: Ist der Versender am Ende?

Ja, die neue Strategie ohne eigene Logistik hat keine Chance
Mal sehen, Neckermann erfindet sich erst einmal neu
Nein, die neue Strategie mit mehr Vertriebspartnern ist erfolgsversprechend
Zur Ergebnissseite »