Donnerstag 17.05.2012

Finanzen & Karriere

E-COMMERCE | 28.11.2011

Beschäftigungspolitik von Amazon am Pranger

Kritiker werfen Amazon.de vor, die Lage von Arbeitslosen auszunutzen und sich den erhöhten Personalbedarf für das Weihnachtsgeschäft subventionieren zu lassen. Laut Bundesagentur für Arbeit sind das aber nur Einzelfälle.

Mitarbeiter im Amazon-Logistikcenter. Foto: Amazon

Mitarbeiter im Amazon-Logistikcenter

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Schon vor ein paar Wochen warf  die Gewerkschaft Verdi Amazon "moderne Sklaverei" vor: Im Weihnachtsgeschäft würde der Onlinehändler an den Standorten Rheinberg und Werne auf Arbeitlose zurückgreifen, die jedoch zuvor ein vierwöchiges, unentgeltliches Praktikum ablegen müssen.

Das sei eine unzulässige Subventionierung von Arbeitskräften durch staatliche Stellen, schimpfte Verdi. Viele Langzeitarbeitlose würden sich ausgebeutet fühlen.

Nun stellt  auch das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" die Beschäftigungspraktiken des weltgrößten Onlinehändlers an den Pranger: Amazon beschäftige in seinen fünf deutschen Logistikzentren tausende Erwerbslose als befristete Saisonarbeiter.
 
Zudem lasse das Unternehmen viele von ihnen auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit (BA) einarbeiten - obwohl die Betroffenen schon früher dort als Aushilfen tätig waren und die Abläufe kennen.

Bundesagentur für Arbeit kennt nur einen Fall


Hinweise auf den Missbrauch von geförderten Betriebspraktika beim Internet-Versandhändler Amazon gibt es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) jedoch nicht.

"Wir haben bei unserer intensiven Prüfung genau einen Fall gefunden", sagte eine Sprecherin der Nürnberger Behörde am Montag. "Ich kann ausschließen, dass es sich um tausende Fälle handelt." Es könne höchstens ein Versehen sein, wenn ein Arbeitsloser zweimal bei der gleichen Firma ein Betriebspraktikum mache.

Lücke im Sozialgesetzbuch


"Der Spiegel" hatte am Wochenende berichtet, Amazon nutze eine Lücke des deutschen Sozialgesetzbuches "massenhaft" aus und lasse viele seiner tausenden Saisonarbeiter zunächst ein Betriebspraktikum absolvieren.

Diese "Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber" dient zur Einarbeitung, die Betroffenen bekommen in den zwei Wochen ihr Arbeitslosengeld oder Hartz IV fortbezahlt und erhalten erst danach regulären Lohn.

Laut "Spiegel" wiederholt Amazon diesen prinzipiell legalen Vorgang bei vielen Aushilfen Jahr für Jahr, obwohl diese nicht mehr eingearbeitet werden müssten.

dpa / wim

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