Sonntag 19.05.2013
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Finanzen & Karriere

Humorvoll: Laut Opel soll der Baden-Württembergische Landesvater Kretschmann ein Elektroauto als Dienstwagen fahren. Foto: Opel
Ein unwiderstehliches Angebot? Nicht unbedingt. Denn ganz umsonst gibt es den Firmenwagen nicht, wie spätestens nach der ersten Lohnabrechnung klar wird. Denn der Fiskus hält sofort die Hand auf und kassiert je nach Autopreis mehrere hundert Euro Steuern pro Monat.
Dem Bund der Steuerzahler ist das in den meisten Fällen zu viel: Er will die geltenden Vorschriften vor dem Bundesfinanzhof in München kippen. Die Chancen dafür sind aber eher gering.
Umstrittene Pauschale
Ein Dorn im Auge ist dem Bund der Steuerzahler vor allem die Pauschale, mit der das Finanzamt seit Jahrzehnten zu Werke geht: Unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis legt es stets den Listenpreis der Hersteller zugrunde.
Ein Prozent davon muss der Nutzer als "geldwerten Vorteil" versteuern, wie es im Finanzjargon heißt. Für ein Auto mit einem Listenpreis von 40 000 Euro müssen also 400 Euro versteuert werden.
In Zeiten der Rabattschlachten auf dem Automarkt hält Klägeranwalt Ralf Thesing den Herstellerpreis als Maßstab nicht mehr für zeitgemäß. "Das ist nicht der Preis, der tatsächlich gezahlt wird."
Richter ohne Mitleid
Zum Auftakt des Verfahrens Mitte Dezember in München ließen die Richter aber wenig Mitleid mit den Dienstwagen-Besitzern erkennen. Man müsse nur daran denken, was der Unterhalt eines Autos tatsächlich koste, sagte die Senatsvorsitzende Karin Heger: Kaufpreis, Unterhalt, Service und Tanken - da kämen schnell ein paar hundert Euro pro Monat zusammen: "Sind 400 Euro da so aus der Welt?"
Möglicherweise lägen die tatsächlichen Kosten sogar eher höher als es mit der Ein-Prozent-Pauschale abgerechnet werde, so die Richterin. Außerdem hätten die Angestellten auch immer die Möglichkeit, sich der Pauschale zu entziehen, indem sie ein Fahrtenbuch führten: "Wer diese Mühen nicht auf sich nehmen will, der muss die Pauschale in Kauf nehmen."
An das Bundesverfassungsgericht werden die obersten deutschen Steuerrichter den Fall daher voraussichtlich nicht weiterreichen.
Krasser Fall vor Gericht
Für das Musterverfahren vor dem obersten deutschen Steuergericht hat sich der Steuerzahler-Bund einen besonders drastischen Fall ausgesucht: Der Kläger muss seinen Dienstwagen monatlich mit 814 Euro versteuern, obwohl der Kaufpreis für den Gebrauchtwagen nur bei 32.000 Euro lag. Das Finanzamt legt aber nicht diesen Kaufpreis für die Berechnung zugrunde, sondern wie üblich den Listenpreis der Hersteller - und der lag bei 81.400 Euro.
Sein Kollege hingegen wählte einen Neuwagen aus, der ebenfalls rund 30.000 Euro kostete. Weil in dem Fall aber auch der Listenpreis nicht viel höher war, muss er nur 351 Euro versteuern.
Noch deutlicher wird das Problem mit der Pauschale aus Sicht des Klägeranwalts bei Oldtimern: Dort liegt der Listenpreis weit unter dem aktuellen Marktwert. Der Glückliche, der beispielsweise ein Mercedes-Benz-Cabrio von 1960 dienstlich fahren darf, müsste dann nicht den Marktwert von aktuell rund 100.000 Euro mit einem Prozent versteuern, sondern den einstigen Listenpreis. "Nun ist das natürlich nicht das Gros der Fahrzeuge", räumte der Rechtsanwalt aber ein.
Wenig Hoffnung
In der Praxis geht es bei den meisten Firmenwagen bescheidener zu. Insgesamt sind nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) zwei Millionen Dienstwagen unterwegs, die auch privat genutzt werden.
Längst nicht alle sind Oberklasse-Limousinen, mit denen Manager und Führungskräfte belohnt werden. "Diese machen gerade einmal 1,5 Prozent der Firmenwagen aus", betonte VDA-Chef Matthias Wissmann. Die meisten Außendienst-Mitarbeiter oder Pharmavertreter fahren kleinere Wagen.
Jeder vierte Firmenwagen ist laut VDA ein VW Golf, ein Opel Astra, ein Ford Focus, ein 1er BMW, ein Audi A3 oder eine Mercedes-A-Klasse. Auf Steuererleichterungen dürften auch deren Nutzer aber wohl vergeblich hoffen.
Daniela Wiegmann, dpa
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