Donnerstag 09.02.2012

Finanzen & Karriere

WERT- UND GELDTRANSPORTE | 03.08.2010

Mindestlohn für Geldtransporteure

Arbeitgeber und Gewerkschaft haben nun endgültig den neuen Mindestlohn für die Wert- und Geldtransportbranche verabschiedet.

Fahrzeuge für Geldtransport: Die Branche bekommt einen Mindestlohn. Foto: Mercedes-Benz

Fahrzeuge für Geldtransport: Die Branche bekommt einen Mindestlohn.

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Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) und die Gewerkschaft Verdi haben den Mindestlohn-Tarifvertrag für die bundesweit rund 10.000 Beschäftigte im Bereich der Geld- und Wertdienstleistungen unterschrieben.

Hintergrund ist die Einführung der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ab dem 1. Mai 2011.

Verband: Qualitätsstandards gesichert


"Die deutschen Qualitätsstandards sind für eine sichere und reibungslose Bargeldver- und -entsorgung in Deutschland zwingend geboten. Deshalb ist ein Mindestlohn-Tarifvertrag unter dem Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes besonders wichtig", sagte BDGW-Vorstandsvorsitzender Michael Mewes.

"Nur unter dieser Voraussetzung müssen nationale sowie aus dem Ausland in Deutschland anbietende Geld- und Wertdienstleister das Erfüllungsortprinzip via Rechtsverordnung verbindlich einhalten", erklärte der Verbandschef.

Die neuen Mindestentgelte werden laut BDGW insbesondere in Ostdeutschland zu Lohnerhöhungen führen. Ein Überblick über die neuen Entgelttarife sehen Sie hier.

Klicken Sie hier für einen aktuellen Videobeitrag zum Thema Mindestlohn.

DH

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