Donnerstag 09.02.2012
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Finanzen & Karriere

Fahrzeuge für Geldtransport: Die Branche bekommt einen Mindestlohn.
Hintergrund ist die Einführung der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ab dem 1. Mai 2011.
Verband: Qualitätsstandards gesichert
"Die deutschen Qualitätsstandards sind für eine sichere und reibungslose Bargeldver- und -entsorgung in Deutschland zwingend geboten. Deshalb ist ein Mindestlohn-Tarifvertrag unter dem Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes besonders wichtig", sagte BDGW-Vorstandsvorsitzender Michael Mewes.
"Nur unter dieser Voraussetzung müssen nationale sowie aus dem Ausland in Deutschland anbietende Geld- und Wertdienstleister das Erfüllungsortprinzip via Rechtsverordnung verbindlich einhalten", erklärte der Verbandschef.
Die neuen Mindestentgelte werden laut BDGW insbesondere in Ostdeutschland zu Lohnerhöhungen führen. Ein Überblick über die neuen Entgelttarife sehen Sie hier.
Klicken Sie hier für einen aktuellen Videobeitrag zum Thema Mindestlohn.
DH
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