Freitag 10.02.2012
News
Finanzen & Karriere

Bundesregierung: Unternehmen dürfen Mitarbeiter nicht heimlich filmen.
Darin heiße es, die Regierung wolle Beschäftigte am Arbeitsplatz vor Bespitzelungen schützen und den Unternehmen verbindliche Vorschriften für den Kampf gegen Korruption an die Hand geben.
Die Regelung soll an diesem Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Montag). Sie sehe nach Angaben aus Regierungskreisen vor, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz nun nicht mehr heimlich durch Videokameras überwacht werden. Zwar sollen Arbeitgeber auch weiterhin im Kampf etwa gegen Korruption Mitarbeiter kontrollieren dürfen - allerdings würde es erschwert, Daten ohne Wissen der Beschäftigten zu sammeln.
Kameras an Firmeneingängen sind erlaubt
Laut "Welt" soll die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern künftig ausnahmslos verboten sein. In ersten Gesetzentwürfen de Maizières soll der verdeckte Einsatz von Kameras noch unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen gewesen sein.
Auch das Ausspähen von Betriebsstätten, die überwiegend der privaten Lebensführung dienen, soll künftig unzulässig sein. Als Beispiele sind in dem Entwurf, der der Zeitung vorliegt, Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume aufgeführt.
Offene Videoüberwachung beispielsweise an Firmeneingängen oder zur Qualitätskontrolle soll dagegen möglich sein - "soweit sie zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich" ist, Interessen der Angestellten nicht entgegenstehen und sie auf die Kameras hingewiesen werden.
Bewerberdaten: Virtuelle Schnüffeltour wird eingeschränkt
Erstmals umfassend gesetzlich geregelt wird laut "Welt" das Bewerbungsverfahren: So darf ein Arbeitgeber künftig keine Daten mehr aus sozialen Internet-Netzwerken wie Facebook erheben, um sich über den Kandidaten zu informieren. Eine Ausnahme gilt nur für Internetdienste, die gerade der eigenen Präsentation des Bewerbers gegenüber möglichen Arbeitgebern dienen.
Der Gesetzentwurf stelle zudem klar, dass ärztliche Untersuchungen nur dann zur Einstellungsbedingung gemacht werden dürfen, wenn der Gesundheitszustand des Bewerbers "eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme" darstellt, schreibt die "Welt". Die Notwendigkeit eines Bluttests beispielsweise muss künftig nach diesem Maßstab begründet werden.
Ausführlich widmet sich der Entwurf der Gratwanderung zwischen Datenschutz und Korruptionsbekämpfung. Umfangreiche Abgleiche von Mitarbeiterdaten (Screening) sind dem Bericht zufolge nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Geregelt würden laut Entwurf auch die Bedingungen, unter denen Firmen die Telekommunikation ihrer Angestellten wie Telefonate oder E-Mail-Verkehr kontrollieren dürfen.
Die Regierung reagiert mit dem Gesetzentwurf unter anderem auf die Datenaffären der vergangenen Jahre in großen Unternehmen wie Lidl, Kik, Deutsche Bahn oder Deutsche Telekom.
dpa / DH
Anzeige
Diesen Artikel verlinken:
MEHR INFORMATIONEN ZUM THEMA
Impressum | Datenschutz | Kontakt
Copyright: Deutscher Fachverlag GmbH; Anregungen & Kommentare an info@derhandel.de
Credits: Konzept & Layout SamArt Gbr
Credits: Konzept, Projektmanagement, Programmierung und technische Realisation dfv Internet-Service
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Anzeige
Frage des Tages - jetzt abstimmen!

Jobbörse




