Samstag 18.05.2013
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Am 1. August müssen alle Onlineanbieter die sogenannte Button-Lösung umgesetzt haben.
Die in § 312g Abs. 2 bis 4 BGB-E festgelegte Button-Lösung bestimmt, welche Informationen für die Verbraucher unmittelbar vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung im Internet bereitgehalten werden müssen – und in welcher Form.
So muss der Onlinehändler beispielsweise klar und verständlich die wesentlichen Merkmale wie auch den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile wie etwa zusätzliche Liefer- und Versandkosten hervorheben.
Auswirkungen auf alle Onlineanbieter
"Die Button-Lösung soll den Verbrauchern mehr Sicherheit bieten und die sogenannten Kostenfallen unterbinden", sagt Thorben Fasching von der Agentur hmmh multimediahaus, der stellvertretender Vorsitzender der Fachgruppe E-Commerce im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) ist.
"Diese Zielsetzung ist grundsätzlich begrüßenswert, jedoch wirkt sich das Gesetz gravierend auf alle Onlineanbieter aus. Nicht nur die Betreiber von Onlineshops, sondern generell alle Anbieter von kostenpflichtigen Diensten müssen ihre Plattformen bis spätestens zum 31. Juli anpassen."
Worauf ein Onlinehändler konkret achten muss, hat der BVDW in einem "Whitepaper" zusammengestellt und mit Handlungsempfehlungen versehen. Das hier kostenfrei erhältliche BVDW-Whitepaper richtet sich an Unternehmen und Betreiber von Onlineshops oder E-Commerce-Plattformen.
wim
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