Technik & Web

E-COMMERCE | 08.07.2009

Jeder dritte Online-Shop abgemahnt

In den vergangenen zwei Jahren erhielt jeder dritte Online-Shop eine Abmahnung. Gegen jurististische Abzockerei können sich Händler wehren.

Schon der kleinste Fehler kann teure Abmahnungen verursachen.

Schon der kleinste Fehler kann teure Abmahnungen verursachen.

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Widerrufsrecht, Impressumspflicht, inkorrekte Preisangaben, missachtete Urheberrechte - es gibt viele juristische Fallstricke für Betreiber von Onlineshops und mindestens ebenso viele unterbeschäftigte Anwälte, die nur darauf warten, dass ein Händler ihnen in die Falle geht.

Die Fülle von Rechtsvorschriften, die Betreiber von Web-Shops und Internetseiten beachten müssen führt immer wieder zu Abmahnwelle. Wie häufig kommt es aber tatsächlich vor, dass Händler Abmahnungen erhalten?

Um dies besser einschätzen zu können, wurden die Leser des E-Commerce-Newsletters und die Besucher der Internetseite zum E-Commerce-Leitfaden (www.ecommerce-leitfaden.de) gefragt, wie viele Abmahnungen sie innerhalb der letzten zwei Jahre bzgl. ihres Webauftritts erhalten haben. Ein Drittel der Teilnehmer wurde in den vergangenen 24 Monaten mindestens einmal abgemahnt, 15 Prozent sogar mehr als einmal.

Händler können sich wehren


Was man als Online-Händler tun kann, wenn man eine Abmahnung erhält, zeigt ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. H. Jochen Krieger im aktuellen E-Commerce-Leitfaden.

"Zunächst gilt der Grundsatz: Ruhe bewahren und keine voreiligen Schnellschüsse einleiten", empfiehlt Krieger beim Umgang mit Abmahnungen. Den vollständigen Beitrag können Sie hier nachlesen.

Viele nützliche Informationen und Hinweise zum Thema unlauterer Wettbewerb und Informationspflichten bietet auch die Homepage der Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg.

hb

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