Technik & Web

E-COMMERCE | 24.08.2010

Jeder siebte Artikel geht zurück

Laut DIHK leiden Onlinehändler stark darunter, dass die Kunden zu viel bestellte Ware wieder zurückschicken - und dass sie dann oft sogar in sehr schlechtem Zustand ist. 

Onlinehändler leiden unter den Retouren

Onlinehändler leiden unter den Retouren

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Das Widerrufsrecht erlaubt es Verbrauchern, online bestellte Ware binnen 14 Tagen kostenfrei zurückzugeben. Doch das belastet die Betreiber von Onlineshops erheblich, klagt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Einer aktuellen Umfrage von DIHK und Trusted Shops zufolge wird jeder siebte über das Internet erworbene Artikel zurückgeschickt. "Und das oft in schlechtem Zustand", kritisiert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. "Rund 80 Prozent der Unternehmen klagen über Missbrauchsfälle."

Das betreffe vor allem anlassbezogene Ware wie das Urlaubszelt, das Tauf- oder Abendkleid, die nach einmaliger Nutzung nicht mehr benötigt und dann zurückgeschickt würden.

Wertverlust 30 Prozent


Mit bösen Folgen für die Anbieter: Ein Drittel der befragten Unternehmen gibt an, dass die zurückgesandte Ware 30 Prozent und mehr an Wert verliert. In vielen Fällen sei ein Wiederverkauf sogar überhaupt nicht mehr möglich.

Das ist zum Beispiel bei Hygieneartikeln wie Lippenstiften, Piercing-Schmuck oder Kontaktlinsen der Fall. "Zum Teil sehen sich die Händler gezwungen, bestimmte Produkte aus ihren Sortimenten ganz herauszunehmen", so Wansleben.

Die Zeche für den Missbrauch zahlen letztlich die Händler, die die Kosten nicht weitergeben können: 55 Prozent der Befragten reduzieren ihre Marge entsprechend, meldet der DIHK. 35 Prozent der Anbieter berücksichtigten die unerfreuliche Praxis bereits bei der Preiskalkulation.

EU verschlimmert die Lage


Bislang konnten Händler zumindest in besonders gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Nutzung und Verschlechterung der Ware verlangen. Die geltende Regelung in Deutschland hält der Europäische Gerichtshof jedoch für rechtswidrig.

"Im schlimmsten Fall könnte künftig auch noch der Anspruch des Händlers auf Wertersatz entfallen", befürchtet Wansleben.

Das Bundesministerium der Justiz ringe momentan um einen Kompromissvorschlag, der darauf abziele, den Wertersatz in veränderter Form bestehen zu lassen. "Dies unterstützen wir", sagt Wansleben. "Fakt scheint jedoch, dass es in jedem Fall eine weitere Verschlechterung für die Onlinehändler geben wird."

Umso wichtiger sei es, dass sich die Bundesregierung in Brüssel nachdrücklich dafür einsetze, dass in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ein umfassender Wertersatz verbindlich verankert werde. "Außerdem muss das Widerrufsrecht auf sinnvolle Fälle beschränkt werden."

wim

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