Montag 21.05.2012
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Auktionshaus eBay: Marktbeherrschende Stellung wird noch untersucht
Das Kartellamt war aktiv geworden, nachdem eBay alle Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten verpflichtet hatte, den konzerneigenen Bezahldienst PayPal anzubieten. Bei der Nutzung entstehen den Onlineverkäufern zusätzliche Gebühren von bis zu 3,9 Prozent vom Verkaufspreis, was besonders Kleinanbieter trifft. Das Bundesarktellamt hatte zahlreiche Beschwerden von eBay-Nutzern erhalten.
"Unsere Nutzer profitieren"
"Das Bundeskartellamt erkennt an, dass unsere Nutzer von der Initiative profitieren", sagte Stephan Zoll, Geschäftsführer von eBay Deutschland. Dem Marktplatzbetreiber gehe es darum, Käufern die Wahl zu ermöglichen: "So können sich Käufer bei eBay zusätzlich absichern, da sie automatisch über die volle Summe des Kaufpreises geschützt sind, wenn der Artikel nicht geliefert wird oder nicht der Beschreibung entspricht."
Gleichwohl sind dem Kartellamt die Kunden herzlich egal: Dort wird nur geprüft, ob eBay in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung hat oder nicht. Und das ist offenbar nicht so: Schon im Jahr 2008 hatte das Bundeskartellamt bereits die damals erweiterte PayPal-Pflicht für gewerbliche Händler geprüft, jedoch ebenfalls keine weiteren Schritte eingeleitet.
Amazons Preisparität wird geprüft
Unterdessen prüft das Kartellamt auch die von Internethändler Amazon neu festgelegte "Preisparität": Amazon verlangt von Verkäufern seit Ende März, dass Artikelpreis und Gesamtpreis bei Amazon "gleich günstig oder günstiger" im Vergleich zu anderen "nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen" sein müssen.
Auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs soll prüfen, ob die Preisparität in Ordnung ist, meldet die "Wirtschaftswoche".
wim
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