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E-PAYMENT | 10.03.2011

Kartellamt springt sofortüberweisung.de bei

Im Gerichtsverfahren der konkurrierenden Internet-Zahlverfahren Giropay und Sofortüberweisung.de stärkt das Bundeskartellamt dem "wilden" Online-Überweisungsverfahren den Rücken - und kritisiert die Banken-AGB.

Alles im Grünen Bereich? Das Kartellamt stützt sofortüberweisung.de.

Alles im Grünen Bereich? Das Kartellamt stützt sofortüberweisung.de.

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Das Bundeskartellamt hat in einer Stellungnahme vor dem Landgericht Köln die Muster-AGB des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) als wettbewerbsbehindernd eingestuft, soweit den Bankkunden darin vorgeschrieben wird, auf welchen Internetseiten sie ihre PIN und TANs verwenden dürfen.

Hintergrund des Votums der Kartellhüter ist ein Verfahren der beiden konkurrierenden Online-Überweisungsverfahren sofortüberweisung.de und Giropay.

Der von verschiedenen deutschen Banken getragene Zahlungsdienstleister Giropay hatte im Januar 2010 Klage gegen die Payment Network AG eingereicht, weil das Unternehmen mit seinem Verfahren sofortüberweisung.de die Kunden "zum Bruch der Banken-AGB" verleite.

Bei Onlinehändlern beliebtes "wildes" Verfahren


Im bankenunäbhängigen Überweisungsverfahren der Payment Network AG müssen die Kunden ihre PIN und TANs angeben, womit sie nach Auffassung der Kreditwirtschaft vertragsbrüchig werden.

Bei Onlinehändlern ist das Verfahren sofortüberweisung.de beliebt, da es wesentlich günstigere Konditionen anbietet als das bankeigene Verfahren Giropay, das von der Postbank, den Volks- und Raiffeisenbanken und den Sparkassen angeboten wird.

Es ergeben sich Parallelen zum so genannten "wilden" elektronischen Lastschriftverfahren (ELV-Verfahren) im Bereich der EC-Karten, das ebenfalls ohne Bankgebühren auskommt und gegen den Willen der Banken vom Einzelhandel etabliert wurde. Auch dieses Verfahren begrüßt das Bundeskartellamt aus wettbewerbsrechtlicher Hinsicht explizit.

Bankenhoheit aus Sicherheitsgründen


Die Banken betonen dagegen, dass ihre alleinige Hoheit über PIN und TAN aus Gründen der Sicherheit dringend erforderlich sei. Dem widersprechen die Wettbewerbshüter mit dem Hinweis auf "mildere Mittel", wie Kartellamtsprecher Kay Weidner im Branchendienst Heise.de zitiert wird.

"Wir sehen uns durch die Aussage des Bundeskartellamtes in unserer Rechtsauffassung bestätigt", sagt Payment Network AG Vorstand und CFO Dr. Jens Lütcke. "Der Versuch von Giropay, mit Hilfe der AGB den Markt zu monopolisieren, wird daher nicht gelingen." Nach Auffassung von Lütcke wurden die ZKA-AGB vor allem dazu geschaffen, "sofortüberweisung.de vom Markt zu drängen".

Laut Payment Network AG setzen national und international mehr als 17.000 E-Commerce-Unternehmen  auf das Zahlverfahren sofortüberweisung.de. Dazu gehören Hugo Boss, real, Schlecker, Conrad Electronic, Plus Online, flyeralarm, redcoon und Rossmann. Das Verfahren wird neben Deutschland auch in Österreich, Schweiz, Belgien, Niederlande und Großbritannien angeboten.

Ein Termin für eine Entscheidung der Streitigkeit durch das Landgericht Köln steht noch nicht fest.

hb

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