Donnerstag 09.02.2012
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Versandhändler Heine: Regelung unzulässig
Verbraucherschützer hatten gegen eine Vertragsklausel des Karlsruher Versandhändlers Heine geklagt, das seinen Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 Euro in Rechnung stellte.
Nicht für die Kosten der Rücksendung
Diese Gebühr wurden den Kunden nicht erstattet, wenn sie die Sachen zurückgaben oder den Vertrag widerriefen - wozu sie laut Verbraucherschutzrecht grundsätzlich einen Anspruch haben. Die Entscheidung gilt jedoch nur für die ursprünglichen Versandkosten - und nicht für die Kosten der Rücksendung.
Der BGH hatte das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, weil das Verbraucherschutzrecht auf europäischen Richtlinien beruht.
dpa
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