Donnerstag 09.02.2012
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Markenartikler benachteiligen Onlinehändler, bemängelt der bvh
"Die Regeln erlauben es Warenherstellern weiterhin, reine Internethändler vom Vertrieb auszuschließen, wenn diese nicht zusätzlich Ladengeschäfte betreiben. Damit wird der Onlinehandel gegenüber dem stationären Handel benachteiligt", erläutert Christoph Wenk-Fischer, designierter bvh-Hauptgeschäftsführer.
Europäische Verbände fordern Änderungen
Der bvh habe sich daher mit dem Europäischen Verband für Online- und Versandhandel EMOTA und Partnerverbänden aus den Nachbarländern an die EU-Kommission gewandt und Änderungen gefordert.
"Der Gesetzgeber sollte die Entwicklung des Internets fördern, anstatt sie auszubremsen. Beschränkungen des Internetvertriebs sind angesichts der rasanten Branchenentwicklung nicht mehr zeitgemäß", sagt Wenk-Fischer weiter. "Der Onlinehandel muss den anderen Vertriebsformen gleichgestellt werden. Davon profitieren die Kunden durch ein noch besseres Angebot und transparente Preise."
Die EU-Kommission berät derzeit eine Neufassung der vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO vertikal). Die alte Norm aus dem Jahr 1999 läuft Ende Mai aus. Noch aus der Entstehungszeit der Verordnung stammt die Regelung, dass Hersteller den Internetvertrieb ihrer Produkte auf Händler beschränken können, die ihre Waren nicht nur online vertreiben, sondern mindestens ein oder mehrere Ladengeschäfte unterhalten.
Die Zeiten haben sich geändert
Allerdings haben sich die wirtschaftliche Bedeutung des Onlinehandels und das Käuferverhalten seit dieser Zeit rapide verändert. Der Internetumsatz mit
Waren stieg laut der bvh/TNS Infratest-Studie "Distanzhandel in Deutschland 2009" auf mehr als das Fünfzehnfache, in Summe 15,5 Milliarden Euro (Jahr 2000: rund eine Milliarde Euro).
Laut der Allensbacher Computer- und Technik-Analyse ACTA stieg die Zahl der deutschen Onlinekäufer von 12,9 Millionen 2001 auf 32,5 Millionen im vergangenen Jahr.
"Die Kaufbereitschaft der Deutschen im Internet ist ungebrochen und wird weiter zunehmen“, argumentiert Wenk-Fischer. "Es ist daher an der Zeit, die
Beschränkungen des Onlinehandels endlich aufzuheben und das Internet als gleichberechtigten Vertriebskanal anzuerkennen."
DH
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