Samstag 04.02.2012
News
Technik & Web
Online-Händlern und Nutzern des Auktionsportals eBay droht eine neue Abmahnwelle. Grund ist ein Urteil des OLG Frankfurt, das besagt, dass es wettbewerbswidrig ist, Waren bei eBay anzubieten und dabei die Widerrufsbelehrung nicht in den Quelltext des eBay-Angebots einzubinden. Viele Anbieter sind mittlerweile nämlich dazu übergegangen, diese in Form einer Grafikdatei von einem externen Server einblenden zu lassen. Dieser Vorgangsweise dürfte nun allerdings ein Riegel vorgeschoben werden, berichtet Max-Lion Keller von der IT-Recht Kanzlei München.
Anzeige
Diesen Artikel verlinken:
Impressum | Datenschutz | Kontakt
Copyright: Deutscher Fachverlag GmbH; Anregungen & Kommentare an info@derhandel.de
Credits: Konzept & Layout SamArt Gbr
Credits: Konzept, Projektmanagement, Programmierung und technische Realisation dfv Internet-Service
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Anzeige
Frage des Tages - jetzt abstimmen!

Jobbörse




