Donnerstag 02.09.2010
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Neuerungen für eBay-Händler
Gleichzeitig müssen die PowerSeller jedoch "höhere qualitative Kriterien" erfüllen, wie eBay meldet: Ab April 2010 müssen alle PowerSeller einen Mindestwert von 4,40 in jeder der vier detaillierten Bewertungsbereiche haben (aktuell 4,00) und die allgemeinen Mindeststandards für das Verkaufen bei eBay erfüllen.
Höhere Mindeststandards für das Verkaufen auf eBay
Ab April 2010 werden auch die Mindeststandards für alle Verkäufer angehoben. Verkäufer dürfen nur eine geringe Anzahl an detaillierten Bewertungen mit nur 1 oder 2 Sternen erhalten. Um die Mindeststandards zu erfüllen, müssen Verkäufer künftig eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen: Der Prozentsatz der unterdurchschnittlichen Bewertungen darf nicht höher als 1,2 oder 2,4 Prozent in den jeweiligen detaillierten Bewertungsbereichen sein (bisher 4 oder 5 Prozent). Beziehungsweise darf die Anzahl der unterdurchschnittlichen Bewertungen über einen bestimmten Zeitraum gesehen nicht größer als 4 sein (bisher 5).
Verkäufer, die keinen der beiden Mindeststandards erfüllen, müssen mit verschiedenen Konsequenzen rechnen: Neben einer schlechteren Platzierung in den Suchergebnissen kann dies auch eine Einschränkung der Verkaufsaktivität sein, heißt es in einer Pressemitteilung.
Versandkostenobergrenzen statt kostenloser Versand
Seit 2009 müssen Verkäufer in einer Reihe von Kategorien bei eBay kostenlosen Versand als erste nationale Versandart anbieten. "Während die Käufer den kostenlosen Versand sehr positiv aufgenommen haben, haben sich viele Verkäufer alternative Möglichkeiten beim Vorgehen gegen überhöhte Versandkosten gewünscht – insbesondere bei Angeboten im Auktionsformat mit einem niedrigen Startpreis", schreibt die Presseabteilung der Online-Handelsplattform.
Als Reaktion auf diese Rückmeldungen der Verkäufer ersetze eBay die geltenden Bestimmungen zum kostenlosen Versand ab dem 8. Februar 2010 durch eine definierte Obergrenze von 7 Euro bei den Versandkosten. Die Verkäufer müssen dann nicht mehr kostenlos versenden, sondern können in den betroffenen Kategorien Versandkosten festlegen, die sich innerhalb der von eBay definierten Obergrenze bewegen. Zusätzlich gelten kategorieunabhängige Obergrenzen auf dem gesamten eBay-Marktplatz, wenn bestimmte Versandprodukte wie Büchersendung oder Brief im Verkaufsformular ausgewählt werden.
PayPal als Zwangs-Zahlungsoption
Ab dem 25. Februar 2010 wird eBay Käufern die Möglichkeit geben, alle Angebote mit PayPal zu bezahlen, die von Verkäufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten stammen. Das bedeutet, dass Verkäufer mit noch weniger als 50 Bewertungspunkten Artikel nur dann zum Verkauf einstellen können, wenn sie PayPal als eine der möglichen Zahlungsoptionen für die Käufer anbieten. Natürlich können die Verkäufer neben PayPal nach wie vor weitere Zahlungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Überweisung anbieten.
"Die zusätzliche Absicherung durch PayPal macht es für Käufer wesentlich attraktiver, von Verkäufern mit wenigen Bewertungspunkten zu kaufen", rechtfertigt eBay diese Zwangs-Zahlungsoption.
„Angebote mit mehreren Varianten“ in mehr Kategorien
Ab dem 29. März 2010 erweitert eBay zudem die Kategorien, in denen Verkäufer „Angebote mit mehreren Varianten“ einstellen können, in den Rubriken „Garten“, „Möbel & Wohnen“, „Sport“, „Heimwerker“ und „Baby“.
"Mit diesem Angebotsformat können Verkäufer ein Produkt in mehreren Varianten – wie zum Beispiel unterschiedliche Farben, Größen oder Materialien – gebündelt als ein Angebot einstellen und potentiellen Käufern übersichtlich präsentieren", argumentieren die Plattformbetreiber. Für die verschiedenen Ausprägungen der Varianten könnten dabei unterschiedliche Festpreise festgelegt werden.
"Das neue Format hat den Vorteil, dass unabhängig von der Anzahl der Varianten Angebotsgebühr und Gebühren für Zusatzoptionen nur einmalig anfallen." Verkäufer könnten zudem den Warenbestand aller Produktvarianten direkt aus einem Angebot heraus verwalten und immer wieder auffüllen.
wim
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