Donnerstag 09.02.2012
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eBay muss Betrugsopfer entschädigen, der Gold über die Plattform kaufen wollte.
Das Landsgericht St. Pölten gab ihm Recht: eBay habe mehrere Hinweise auf verdächtiges regelwidriges Verhalten und die drohende Insolvenz des Goldverkäufers erhalten, ihm aber den Status Platin-Power Seller - der eine gewisse Seriosität gewährleisten soll - trotzdem nicht entzogen.
Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt
Nach Auffassung des Gerichts hat eBay damit seine Schutz- und Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt und muss rund 16.500 Euro sowie die rund 8.000 Euro Verfahrenskosten zahlen (Az. 4 Cg 144/08i).
eBay will gegen das Urteil Rechtsmittel ergreifen. Denn das Urteil könnte als Präzedenzfall dienen – und dem Marktbetreiber eine Klagewelle bescheren.
wim
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