Unternehmen & Märkte

ARBEITSRECHT | 24.11.2009

Arbeitgeber-Präsident kritisiert Flashmob-Urteil scharf

Arbeitgeberpräsident Hundt übt Kritik am "Flashmob"-Urteil und an den Arbeitsrichtern: Sie sollten "im Supermarkt arbeiten", bevor sie solche Entscheidungen fällen.

Flashmob-Aktion in Aschersleben: Störung des betriebsablaufs kritisiert. Foto: Verdi

Flashmob-Aktion in Aschersleben: Störung des betriebsablaufs kritisiert

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"Betriebsblockaden sind im Tarifrecht verboten, und sie müssen auch in der verkappten Form von Flashmob-Aktionen verboten bleiben", forderte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Dieter Hundt.

Besonders erbost ist der Verbandspräsident über das sogenannte "Flashmob"-Urteil (flash = Blitz; mob = Pöbel) des Bundesarbeitsgerichts. Die Erfurter Richter hatten die Spontan-Demos in Handelsbetrieben kürzlich für zulässig erklärt (Az.: 1 AZR 972/08).

Es sei unglaublich, wenn ein Supermarkt faktisch durch Sabotage stundenlang lahmgelegt werden könne, weil ein paar Dutzend Leute sich per SMS verabredeten und den Kassenbereich blockierten, sagte Hundt am Dienstag auf dem Arbeitgebertag in Berlin.

"Richter sollten im LEH arbeiten"


"Vielleicht sollten die Richter zunächst einmal eine Woche in einem Supermarkt arbeiten, bevor sie eine solche Entscheidung treffen", so Hundt.

"Mittlerweile nehmen die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Streikrecht eine Richtung, die ich für höchst gefährlich halte", sagte der Unternehmer.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) zeigte sich ebenfalls empört über das Urteil und erwägt eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung über bie unangemeldeten Blitzaktionen im Arbeitskampf.

dpa

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