Unternehmen & Märkte

WETTBEWERBSRECHT | 12.11.2009

Bußgeld gegen Rossmann aufgehoben

Rossmann hat Recht: Das Oberlandsgericht Düsseldorf sprach die Drogeriekette vom Vorwurf des wettbewerbswidrigen Verkaufs unter Einstandspreis frei.

Mehr als Imagepolitur: Rossmann wurde freigesprochen. Foto: Rossmann

Mehr als Imagepolitur: Rossmann wurde freigesprochen

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Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2007 Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro gegen die Drogeriekette Rossmann verhängt. Die Behörde sah es als erwiesen an, dass das Unternehmen im Jahr 2005 verschiedene Produkte unter dem Einkaufspreis angeboten hatte. Rossmann legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein.

Das Unternehmen habe Werbekosten-Zuschüsse der Markenindustrie auf die beworbenen Produkte anrechnen dürfen, befand nun das Gericht. Bei dieser Kalkulation habe Rossmann die Markenartikel nicht wie behauptet unter dem Einkaufspreis verkauft.

"Sieg für Verbraucher"


"Das ist ein Freispruch erster Klasse", sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Heinz-Peter Dicks. Unternehmer Dirk Roßmann (63) wertete das Urteil als "Sieg für Millionen Verbraucher in Deutschland".

Erst vergangener Woche erläuterte Roßmann anlässlich der Verleihung der Auszeichnung "Goldener Zuckerhut" von der Lebensmittel Zeitung, er sei an jedem Verhandlungstag im Gericht anwesend. "Wenn wir eine Entscheidung für falsch halten, müssen wir sie anfechten", erläuterte er seine Motivation.

Marcelo Crescenti

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