Donnerstag 02.09.2010
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Mehr als Imagepolitur: Rossmann wurde freigesprochen
Das Unternehmen habe Werbekosten-Zuschüsse der Markenindustrie auf die beworbenen Produkte anrechnen dürfen, befand nun das Gericht. Bei dieser Kalkulation habe Rossmann die Markenartikel nicht wie behauptet unter dem Einkaufspreis verkauft.
"Sieg für Verbraucher"
"Das ist ein Freispruch erster Klasse", sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Heinz-Peter Dicks. Unternehmer Dirk Roßmann (63) wertete das Urteil als "Sieg für Millionen Verbraucher in Deutschland".
Erst vergangener Woche erläuterte Roßmann anlässlich der Verleihung der Auszeichnung "Goldener Zuckerhut" von der Lebensmittel Zeitung, er sei an jedem Verhandlungstag im Gericht anwesend. "Wenn wir eine Entscheidung für falsch halten, müssen wir sie anfechten", erläuterte er seine Motivation.
Marcelo Crescenti
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