Donnerstag 02.09.2010

Unternehmen & Märkte

TEXTILHANDEL | 08.02.2010

C&A versichert Sauberkeit der eigenen Bio-Baumwolle

Nach Berichten über angeblich gentechnisch behandelte Bio-Baumwolle aus Indien gibt C&A für seine eigene Kollektion Entwarnung. Der Modehändler beruft sich auf Testergebnisse.

C&A will das Angebot an Bio-Baumwolle weiter ausbauen. Foto: Sebastian Crescenti

C&A will das Angebot an Bio-Baumwolle weiter ausbauen

+

Tests haben ergeben, dass die unter dem Label "Bio Cotton" bei C&A angebotene Ware frei von gentechnisch veränderter Baumwolle sei, teilte das Unternehmen mit.

"Die vorliegenden Ergebnisse der bisherigen Tests einer repräsentativen Auswahl von zertifizierten Biobaumwoll-Produkten geben keinerlei Hinweis auf den Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut", heißt es in einer Pressemitteilung.

C&A ist nach eigenen Angaben 2009 mit dem Verkauf von 18 Millionen Teilen zertifizierter Biobaumwolle Europas führender Modehändler für Biobaumwolle gewesen. Das Bioware-Angebot werde weiter ausgebaut, teilte das Unternehmen mit.

Vorwürfe entkräftet


Vor zweieinhalb Wochen hatte die "Financial Times Deutschland" berichtet, erhebliche Mengen von Biobaumwolle aus Indien seien gentechnisch verändert und in den Handel gebracht worden.

Dies würde den strengen Ökostandards widersprechen, mit denen Modeunternehmen für ihre entsprechenden Produkte werben.

dpa / DH

Anzeige

 


Diesen Artikel verlinken:

Impressum | Datenschutz | Kontakt

Copyright: Deutscher Fachverlag GmbH; Anregungen & Kommentare an info@derhandel.de
Credits: Konzept & Layout SamArt Gbr
Credits: Konzept, Projektmanagement, Programmierung und technische Realisation dfv Internet-Service

Mittelstand.TV

MittelstandTV

  • Soziale Netzwerke richtig nutzen
  • Messe EuroBike
  • Oktoberfest kurbelt Verkäufe an

Klicken Sie hier!

 

Anzeige

 

Ressorts

Mehr News aus den Ressorts:


Unternehmen & Märkte
Technik & Web
Finanzen & Karriere
Auto & Flotte
 

Anzeige

 

Printausgabe

Der Handel Ausgabe 07-08 2010

Die neue Ausgabe vom Wirtschaftsmagazin Der Handel ist erschienen!

zum Inhalt »
Infos zum Abo »

 

Frage des Tages - jetzt abstimmen!

Regierung will die heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten verbieten. Richtig?

Richtig, verdeckte Aufnahmen sind ein Eingriff in das Perönlichkeitsrecht.
Falsch. Wer ehrlich ist, hat doch nichts zu befürchten.
Ausnahmen sollten möglich sein, zum Beispiel bei einem begründeten Verdacht.
Zur Ergebnissseite »

 

Jobbörse

Sie suchen einen neuen Job im Handel? Wir bieten Ihnen tausende von Angeboten.

Jetzt suchen »

Powered by monster.de