Unternehmen & Märkte

DISCOUNTER | 19.08.2009

Wieder Bußgeld für Lidl

Mitarbeiterbespitzelung, falsche Werbung mit einem Warentesturteil und jetzt Datenmissbrauch: Lidl ist abermals zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Über die Höhe wird der Discounter hinwegkommen.

Bußgeld Lidl Foto: Lidl

Lidl: Kranheitsdaten im Müll

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Lidl muss ein Bußgeld von 36.000 Euro wegen des Missbrauchs von Mitarbeiter-Krankendaten bei seiner Regionalgesellschaft in Nordrhein-Westfalen zahlen. "Das Ausforschen und systematische Erfassen von Krankendaten hat mit Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nichts mehr zu tun", sagte Roland Schlapka vom Datenschutz NRW am Mittwoch in Düsseldorf. "Lidl scheint hier aber kein Einzelfall zu sein."

Mehr Fälle wahrscheinlich - aber nicht nachweisbar


In sechs der 35 anderen Regionalgesellschaften seien Verstöße gegen den Datenschutz wahrscheinlich, aber nicht mehr eindeutig nachweisbar, teilte Schlapkas Amtskollege in Günter Schelder in Stuttgart mit.

Betroffen seien die Dependancen in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland. Alle Gesellschaften hätten für die Erhebung selbst entworfene Vordrucke verwendet. Die Dokumente, die als Nachweis hätten dienen können, waren spätestens im Januar 2009 vernichtet worden, berichtete Schlapka.

Auf lokaler Ebene agiert



Die Erhebungen seien laut Datenschützer Schlapka im Dezember vergangenen Jahres beendet worden, nachdem Lidl davon Wind bekommen und die Aktionen gestoppt hatte. Nur die Datenliste in Nordrhein-Westfalen sei erhalten geblieben und diene als Beweis. Die Gesellschaften hätten auf lokaler Ebene agiert und seien nicht von der Zentrale gesteuert worden, betonte Schedler.

In Baden-Württemberg mit dem Sitz des Unternehmens (Neckarsulm) seien keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden, betonte Schedler.

Der Fall in Nordrhein-Wesfalen war ins Rollen gekommen, nachdem im April 2009 Krankheitsdaten von Lidl-Beschäftigten im Mülleimer einer Autowaschanlage in Bochum gefunden worden waren. Schedler sagte, seine Behörde bleibe weiterhin in Verbindung mit Lidl und prüfe die Datenschutzkonzepte des Unternehmens und notwendige Verbesserungen.

Der Trick mit der Matratzenwerbung


Lidl wurde wegen Bespitzelungen seiner Mitarbeiter im Herbst 2008 zu einer Strafe von 1,5 Millionen Euro verdonnert.  Im Januar dieses Jahres musste der Discounter wegen einer irreführender Werbung für eine Matratze 25.000 Euro an das Bundesamt für Justiz zahlen. Lidl habe für eine Matratze mit einem veralteten Testurteil der Stiftung Warentest geworben, war damals der Vorwurf der Verbraucherschützer. Sie schätzten, dass Lidl mit dieser Matratze bis zu 400.000 Euro zusätzlich verdient habe.

dpa

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