Donnerstag 02.09.2010

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ARBEITSRECHT | 28.12.2009

HDE legt Verfassungsbeschwerde gegen Flashmob-Urteil ein

Das Bundesarbeitsgericht hatte es der Gewerkschaft Verdi erlaubt, in Tarifauseinandersetzungen so genannte Flashmobs zu organisieren. Der HDE ficht dies nun beim Verfassungsgericht an.

Foto: Verdi

HDE legt Verfassungsbeschwerde gegen Flashmob-Urteil ein

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Der deutsche Einzelhandel hat gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, so genannte Flashmobs (flash = Blitz; mob =
Pöbel) zuzulassen, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. „Flashmobs, also das planmäßige Verwüsten von Ladengeschäften und die Belästigung von Kunden und Mitarbeitern durch Gewerkschaftler und zur Unterstützung herbeigerufene, handelsfremde Aktivisten, sind keinesfalls zulässige Instrumente von Tarifstreitigkeiten“, argumentiert Heribert Jöris, tarifpolitischer Experte des des Handelsverbands Deutschland (HDE).

Sie seien nicht durch die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie gedeckt. „Deshalb sehen wir in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Verstoß gegen Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes,“ heißt es in einer Pressemitteilung.

Hausverbot und Ladenschließungen zu Lasten der Kunden


Die Richter des Bundesarbeitsgerichts hatten den Einzelhandelsarbeitgebern geraten, sich gegen solche Aktionen mit der vorübergehenden Schließung des Ladens zu wehren oder den Flashmobbern Hausverbot zu erteilen.

Nach Auffassung des HDE würde dies jedoch erst Recht zu unhaltbaren Zuständen führen: „Leidtragende der Gewerkschaftsaktionen wären die unbeteiligten Kunden“, ist Jöris überzeugt. „Und das Wort ‚Arbeitskampf’ bekäme eine neue unrühmliche Bedeutung, wenn nun nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsgerichtes Flashmobber im Laden ihr Unwesen treiben dürfen und notfalls durch Einzelhandelsbeschäftigte mit Gewalt aus dem Geschäft gedrängt werden müssten." Eine solche Rechtsentwicklung wolle und werde der Einzelhandel nicht akzeptieren.

wim

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