Donnerstag 09.02.2012

Unternehmen & Märkte

PREISABSPRACHE | 21.12.2009

Kartellamt erwischt Kaffeeröster

Das Kartellamt schlägt zu: Wegen illegaler Preisabsprachen müssen nun die Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr Geldbußen in Millionenhöhe zahlen.

Kleine Bohne, große Preisabsprache: Drei Kaffeeröster müssen Strafe zahlen. Foto: Tchibo

Kleine Bohne, große Preisabsprache: Drei Kaffeeröster müssen Strafe zahlen

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Das Bundeskartellamt hat wegen illegaler Preisabsprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 160 Millionen Euro gegen drei Kaffeeröster und sechs verantwortliche Mitarbeiter verhängt. Bei den drei Unternehmen handelt es sich um die Tchibo GmbH, Hamburg, die Melitta Kaffee GmbH, Bremen, und die Alois Dallmayr Kaffee oHG, München.

Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamts existierte seit mindestens Anfang 2000 bis zur Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 ein "Gesprächskreis“ bestehend aus den Geschäftsführern und Vertriebsleitern der Kaffeeröster. Dieser Kreis hatte offenbar vor allem den Zweck, das Preisgefüge der wichtigsten Röstkaffeeprodukte, zu denen vor allem Filterkaffee, zeitweise aber auch Espresso und Kaffeepads gehörten, bei den Verkaufs- und Aktionspreisen aufrechtzuerhalten.

Preiserhöhungen abgesprochen


Um diese so genannte Preisarchitektur zu erreichen, sprachen die Kaffeeröster nach Auffassung der Kartellwächter Höhe, Umfang, Zeitpunkt der Bekanntgabe sowie das Inkrafttreten beabsichtigter Preiserhöhungen miteinander ab. Dies galt den Ermittlungen zufolge insbesondere für fünf Preiserhöhungen in der Zeit zwischen den Jahren 2003 und 2008. "Mit Ausnahme der letzten Preiserhöhung im März/April 2008 konnten alle Preiserhöhungen im Markt durchgesetzt werden“, heißt es in der Pressemitteilung.

Somit wirkten sich die Absprachen unmittelbar zu Lasten der Endverbraucher aus, da der Lebensmittelhandel die Preiserhöhungen in der Regel an die Endverbraucher weitergegeben hat, argumentiert das Kartellamt: "So führten allein die beiden im Dezember 2004 und im April 2005 angekündigten Preiserhöhungen zu einem Anstieg der Endverbraucher- und Aktionspreise für Röstkaffee von durchschnittlich mehr als ein Euro pro 500g-Packung“, heißt es.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheiden würde.

Gastronomie und Cappuccino als nächstes dran


Doch die Ermittlungen gehen noch weiter: Neben den nun abgeschlossenen Verfahren hat das Bundeskartellamt im Januar 2009 weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen zahlreiche Kaffeeröster eingeleitet.

Das Kartellamt hat den Verdacht, dass auch Unternehmen beim Kaffe für den Außer-Haus-Bereich, also für Gastronomie und Großabnehmer, sich bei den Preisen abgesprochen haben. Außerdem überprüfen die Kartellwächter mehrere Hersteller von Cappuccino wegen des Verdachts von Preisabsprachen.

Diese Verfahren sollen in der ersten Hälfte des kommenden Jahres abgeschlossen werden. Nähere Angaben seien aufgrund der noch laufenden Ermittlungen derzeit nicht möglich.

wim

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