Donnerstag 20.06.2013
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Dieb im Laden: Hohe Schäden
Auch im Vergleich zu den Vorjahren nahm die Zahl der Händler und Hersteller von Konsumgütern, die Opfer von wirtschaftskriminellen Straftaten wurden, erheblich zu. Im Vergleichszeitraum von 2005 bis 2007 lag die Quote noch bei 56 Prozent, branchenübergreifend waren es 49 Prozent.
Zu diesen Ergebnissen kommt die Branchenauswertung "Wirtschaftskriminalität – Handel und Konsumgüterindustrie" der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC und der Universität Halle-Wittenberg. Unter den 830 im Sommer 2011 deutschlandweit befragten Unternehmen waren 88 Händler und Konsumgüterhersteller.
Vermögensdelikte kommen sehr häufig vor
Bei Berücksichtigung der konkreten Verdachtsfälle steigt der Anteil der zwischen 2009 und 2011 geschädigten Unternehmen sogar auf 84 Prozent (alle Branchen: 73 Prozent). Dieser Teil des sogenannten Dunkelfeldes wurde 2011 erstmalig untersucht.
Überdurchschnittlich häufig sind mit einem Anteil von 60 Prozent Vermögensdelikte, branchenübergreifend wurden lediglich 32 Prozent der Unternehmen Opfer von Delikten wie Diebstahl oder Unterschlagung. Sie sind auch wirtschaftlich von größter Bedeutung für Händler und Konsumgüterhersteller.
Hohe Verluste durch das Personal
Bei gut jedem zweiten Unternehmen der Branche (56 Prozent) gab es Unterschlagungen durch das eigene Personal, während 26 Prozent von Kunden bestohlen wurden. Allerdings verursachte der Warendiebstahl durch Kunden mit durchschnittlich 850.000 Euro je Unternehmen im Untersuchungszeitraum die höchsten Schäden. Der durchschnittliche Schaden durch alle Delikte beläuft sich in der Branche auf 1,25 Millionen Euro zwischen 2009 und 2011.
Verstöße gegen Patent- und Markenrechte beklagen 34 Prozent der Unternehmen in Handel und Konsumgüterindustrie (alle Branchen: 17 Prozent), Schäden durch wettbewerbswidrige Absprachen acht Prozent (alle Branchen: sechs Prozent).
Mit einem Anteil von 21 Prozent befanden sich Händler und Hersteller von Konsumgütern zudem häufiger als die Unternehmen aller Branchen (17 Prozent) in Situationen, in denen sie das Gefühl hatten, von ihnen wird ein Bestechungsgeld erwartet. Und 43 Prozent der befragten Unternehmen vermuten, mindestens einmal einen Auftrag verloren zu haben, weil ein Wettbewerber Bestechungsgeld gezahlt hat – von allen befragten Unternehmen sagen dies nur 26 Prozent.
Mangelhafte Compliance-Programme
Begünstigt werden wettbewerbswidrige Absprachen durch die nach wie vor lückenhafte Verbreitung von so genannten Compliance-Programmen, schreiben die Studienautoren. Nur 46 Prozent der Händler und Konsumgüterhersteller haben ein Regelwerk mit klaren Handlungsanweisungen und Kontrollmechanismen gegen illegale Absprachen (alle Branchen: 52 Prozent).
Im Branchenvergleich liegen Handel und Konsumgüterhersteller damit im Mittelfeld.
Am höchsten ist der Anteil der Unternehmen mit Compliance-Programmen in der Energiewirtschaft und im Maschinenbau (beide jeweils 67 Prozent) sowie in der Finanzdienstleistungsbranche (60 Prozent).
Zuversichtlich stimmt allerdings, dass die Bedenken gegenüber Compliance-Programmen mittlerweile geschwunden sind. So glauben nur noch 43 Prozent aller befragten Unternehmen ohne Regelwerk (40 Prozent der Händler und Konsumgüterhersteller), dass die Kosten eines Compliance-Programms den zu erwartenden Nutzen übersteigen. Im Vergleichszeitraum von 2005 bis 2007 war noch deutlich mehr als die Hälfte (54 Prozent) aller Befragten dieser Ansicht.
DH
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