Donnerstag 09.02.2012
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Unternehmen & Märkte

Lebensmittelhändler im Visier der Kartellwächter
Durchsucht wurden insgesamt 15 Unternehmen. An der Aktion waren 56 Mitarbeiter des Bundeskartellamts und 62 Polizeibeamte beteiligt. Parallel wurden gegen weitere Handelsunternehmen schriftliche Verfahren eingeleitet.
Süßwaren, Kaffee und Tiernahrung im Fokus der "Dawn Raids"
Die Behörde geht laut Mitteilung dem Verdacht nach, dass sich Markenartikelhersteller mit Einzelhandelsunternehmen in den Produktbereichen Süßwaren, Kaffee und Tiernahrung über die Gestaltung der Endverbraucherpreise abgestimmt haben.
Die Abstimmung von Endverbraucherpreisen im Vertikalverhältnis, das heißt zwischen Herstellern und Einzelhändlern, ist kartellrechtlich ebenso verboten wie horizontale Kartelle und kann mit Geldbußen geahndet werden, betont das Bundeskartellamt.
Von der bundesweiten Durchsuchungsaktion der Kartellwächter ist auch Deutschlands größter Handelskonzern Metro betroffen. Es gebe derzeit eine Untersuchung gegen die Metro, bestätigte ein Sprecher auf Anfrage. Der Konzern kooperiere dabei in vollem Umfang. Das Verfahren stehe aber noch ganz am Anfang.
Millionenstrafe gegen drei Kaffeeröster
Erst im Dezember verhängte das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von 159,5 Millionen gegen die Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayer sowie insgesamt sechs verantwortliche Mitarbeiter wegen unerlaubter Preisabsprachen.
Die Behörde hatte durch Hinweise des Nahrungsmittelkonzerns Kraft herausgefunden, dass die drei Unternehmen zwischen den Jahren 2000 und 2008 insgesamt zwanzig Sitzungen druchgeführt hatten, um das Preisgefüge im Kaffee aufrechtzuerhalten.
dpa/ ges
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