Unternehmen & Märkte

SCHLECKER-INSOLVENZ | 18.07.2012

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Anton Schlecker

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart nimmt Ermittlungen gegen den Gründer der Drogeriemarktkette Schlecker auf. Bei bundesweiten Razzien stellen Ermittler Unterlagen sicher.

Schlecker: Justiz ermittelt gegen Eigentümer Anton Schlecker.

Schlecker: Justiz ermittelt gegen Eigentümer Anton Schlecker

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat wegen der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker ein Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker und 13 weitere Beschuldigte eingeleitet.

Es gehe um den Verdacht auf Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrott, sagte eine Sprecherin am Mittwoch in Stuttgart. Zudem würden seit dem Morgen 18 Wohnungen und 4 Geschäftsräume im ganzen Bundesgebiet durchsucht.

"In unserer Vorprüfung hat sich ein Anfangsverdacht bestätigt", sagte Staatsanwältin Claudia Krauth. Durchsucht wurden drei Firmenräume in Baden-Württemberg und ein Geschäftsraum in der Region Osnabrück.

Die durchsuchten Wohnungen liegen nach den Angaben vor allem im Südwesten. Zudem wurden private Wohnräume in Berlin, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen durchsucht.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Mitte Juni Vorprüfungen aufgenommen, ob die Schlecker-Pleite mit möglichen Straftatbeständen in Verbindung steht.

Bis zu fünf Jahre Gefängnis


Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könne Anton Schlecker als Einzelperson in der von ihm gewählten Rechtsform eingetragener Kaufmann (e.K.) nicht wegen einer Insolvenzverschleppung belangt werden. Das gelte aber nicht für die Töchter Ihr Platz und die Schlecker XL GmbH.

Die Straftatbestände Bankrott, Untreue oder Betrug können laut Gesetz mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Die Durchsuchungen mit 160 Ermittlern sollen nach den Angaben den ganzen Tag dauern. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters erklärte, man sei über die Ermittlungen informiert und unterstütze sie. Unmittelbare Auswirkungen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gebe es jedoch vorerst nicht.

dpa

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