Unternehmen & Märkte

WARENHÄUSER | 22.03.2010

Kartellamt will bei Fusion von Karstadt und Kaufhof mitreden

Eine Fusion von Karstadt und Kaufhof wäre nur mit dem Segen der Kartellbehörden möglich: Die Wettbewerbshüter wollen bei einer etwaigen Warenhaushochzeit mitreden.

Welcher Investor lädt sich Karstadt auf? Foto: Sebastian Crescenti

Welcher Investor lädt sich Karstadt auf?

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Für die Schaffung einer "Deutschen Warenhaus AG" mit Karstadt und Kaufhof wäre aller Voraussicht nach eine intensive kartellrechtliche Prüfung notwendig, sagte Kartellamtssprecher Kay Weidner gegenüber derhandel.de.

Das Amt reagierte damit auf Spekulationen, wonach amerikanische Investoren Interesse an der Übernahme sowohl des insolventen Kaufhauskonzerns Karstadt als auch des Wettbewerbers Kaufhof (Metro Group) haben.

Nur deutscher Markt betroffen


Ab einem Gesamtjahresumsatz von mehr als fünf Milliarden Euro können solche Fusionen von Unternehmen auch auf EU-Ebene geprüft werden. Das Bundeskartellamt könnte aber die Prüfung des Karstadt-Kaufhof-Deals an sich ziehen, da fast ausschließlich der deutsche Markt betroffen wäre.

Vor wenigen Tagen bestätigte Metro-Chef Eckhard Cordes, dass er Kaufhof abstoßen will. Ein Verkauf solle aber ohne Zeitdruck erfolgen. Bei Karstadt soll der Verkauf des Unternehmens bis Ende April besiegelt werden.

Marcelo Crescenti

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