Donnerstag 02.09.2010
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Unternehmen & Märkte

Kundendaten stapelweise und keine Verschärfung des Listenprivilegs in Sicht.
Das umstrittene sogenannte Listenprivileg, das den Verkauf und die Verwendung von Adressinformationen ohne Einwilligung des Betroffenen ermöglicht, wird nach Informationen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen abgeschafft. Konsumenten müssen der Verwendung und Weitergabe ihrer Daten nach wie vor explizit widersprechen.
Das umstrittene Listenprivileg wird kaum eingeschränkt
"Der beim Datenschutzgipfel 2008 angekündigte Paradigmenwechsel ist nicht vollzogen worden", kritisierte vzbv-Vorstand Gerd Billen. „Die Regierungsfraktionen haben das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher auf dem Altar der Wirtschaftsinteressen geopfert."
Der Kompromiss zur BDSG-Novelle sieht vor, dass Unternehmen, die Kundendaten weitergeben wollen, dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen „in drucktechnisch besonderer Gestaltung hervorzuheben“ haben. Allerdings muss der Kunde diesem Passus nicht gesondert zustimmen, wie es Wunsch der Daten- und Verbraucherschützer war.
Am Mittwoch findet eine Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren im Innenausschuss statt, am kommenden Freitag wird dann der Bundestag über den Entwurf zur BDSG-Novelle abstimmen.
Hanno Bender
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